Was ist Teilhabe? Icon «Lupe»

Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 27, Abs. 1)

In seiner Kulturbotschaft für die Jahre 2016-2020 hat der Bund die Stärkung kultureller Teilhabe zu einer der drei strategischen Handlungsachsen der nationalen Kulturpolitik erklärt. Dieser Schwerpunkt entspricht aktuellen kulturpolitischen Akzentsetzungen weltweit und steht auch im Einklang mit Entwicklungen im Schweizer Kulturrecht wie z.B. dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung oder Artikel 9a des Kulturförderungsgesetzes.

Die Stärkung der Kulturellen Teilhabe ist nicht nur Ziel der Kulturpolitik auf Bundesebene. Auch der Nationale Kulturdialog, in welchem die staatlichen Kulturförderer der Städte, Kantone und des Bundes zusammenarbeiten, hat das Thema auf seine Agenda gesetzt.

Kultur in der Mehrzahl sehen

Inhaltlich wird die Kulturelle Teilhabe als Teil einer umfassenden Gesellschaftspolitik verortet, welche die gesamte Bevölkerung und ihr Miteinander in den Blick nimmt: „Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teilnahme möglichst vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Die Stärkung der Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforderung der kulturell diversen Gesellschaft.“ (Kulturbotschaft, S. 500)

Auch die Kulturleitbilder von Stadt und Kanton Zürich verstehen Teilhabe als Mittel, das Identität stiftet und Zusammengehörigkeit schafft: Teilhabe soll als Brückenschlag zwischen Generationen, Regionen, Traditionen und Kulturen wirken und der hohen Diversität im Zürcher Alltagsleben Rechnung tragen.

Dimensionen der Teilhabe

Es werden fünf verschiedene Formen an Kultur teilzuhaben unterschieden:
Spectating: Teilhabe durch Betrachtung
Learning: Teilhabe durch Vermittlung
Involving: Teilhabe durch Einbezug in die künstlerische Praxis
Enabling: Teilhabe durch Ermächtigung zu eigener künstlerischer Praxis
Inventing: Teilhabe durch selbständige künstlerische Praxis

(Quelle: Positionspapier der Arbeitsgruppe Kulturelle Teilhabe des Nationalen Kulturdialogs, S. 2)

Die fünf Dimensionen kultureller Teilhabe machen deutlich, wo Kulturvermittlung aufhört bzw. Teilhabe im engen Sinne beginnt. Teilhabe setzt auf Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung des Einzelnen und geht weit über Kulturvermittlung hinaus. Kulturvermittlung selbst ist jedoch ein wichtiges Mittel, um Kulturelle Teilhabe zu stärken.

Herausforderung Kulturelle Teilhabe

Kulturelle Teilhabe ist eine Herausforderung für alle Beteiligten: für diejenigen, welche teilhaben genauso wie für Kulturschaffende, Veranstalter und Kulturförderstellen. Teilhabe setzt voraus, dass alle Teilnehmenden ihre Fähigkeiten einbringen und freiwillig und nach eigenen Möglichkeiten mitwirken. Im Vordergrund steht dabei der kreative Prozess, das Miteinander im Kreationsprozess.

Dass mit Kultureller Teilhabe bisher vor allem auf Projektebene experimentiert wurde, ist nicht überraschend. Umso wichtiger ist es Kanton und Stadt Zürich, dass die Teilhabe Eingang in Kulturinstitutionen findet und künftig bei personellen, künstlerischen, programmatischen oder räumlichen Entscheidungen reflektiert und einbezogen wird.

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